Biggesee – Tauchplatz Weuste
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Tauchgebiet für Taucher ab OWD/ CMAS* oder Äquivalenz
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Maximale Tiefe 23m
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Das Setzen einer Tauchboje ist Pflicht
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Das Gebiet darf zur Tageszeit nur mit Voranmeldung betaucht werden
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Nachttauchgänge müssen bei den Trägern gesondert angemeldet werden
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Eistauchgänge sind verboten (nachzulesen bei Bezirksregierung Arnsberg/ Amtsblatt §7 Abs.3 bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/amtsblatt/2011/abl_11_16.pdf )
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Zwei Einstiegsstellen
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Von Mai bis Oktober ist das Zugangstor geschlossen
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Der Schlüssel kann während der Öffnungszeiten in der Tauchschule Biggesee abgeholt werden
Hinweistafeln und Gebietsgrenzen (hellorange Bojen) unbedingt beachten!
Nach Terminabsprache sind bei uns für bereits brevetierte Taucher jederzeit auch begleitete Tauchgänge möglich.
Geführte Tauchgänge werden von unseren Tauchlehrern bzw. Divemastern in unserem schuleigenen oder dem offiziellen Tauchgebiet „Weuste“ durchgeführt.
Wird über dem Grundablass bzw. die Turbine der Listertalsperre Wasser abgelassen, kann es in diesem Bereich zu erheblichen Strömungen kommen, die jedoch innerhalb der Gebietsgrenzen ungefährlich sind.
Biggesee – Tauchplatz „Kraghammer Sattel“
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Tauchgebiet für Taucher ab AOWD/ CMAS** oder Äquivalenz
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Maximale Tiefe 42m
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Es muss eine Taucherboje gesetzt werden
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Maximale Gruppenstärke drei Taucher
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Tauchlehrer zu Ausbildungszwecken mit maximal zwei CMAS* – Tauchern
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3,50 EUR Kostenbeitrag an den Diensthabenden zu entrichten
Kraghammer Sattel (exclusiv für Mitglieder der Tauchclubs Tauchschule Biggesee sowie Tauchschule Sauerland)
Das Gebiet darf nur zu genehmigten Terminen, nach Voranmeldung betaucht werden!
Hier geht es zu den ausgeschriebenen Terminen sowie zur Anmeldung für den Tauchgang.
Zum Tauchgang sind alle erforderlichen Papiere (Taucherpass, Logbuch, ärztl. Untersuchung, Versicherungsnachweis) mitbringen.
Listertalsperre Tauchplatz „Kalberschnacke“
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Tauchgebiet in der Listertalsperre für Taucher ab CMAS* oder Äquivalenz
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Maximale Tiefe 12m
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Das Gebiet darf zur Tageszeit nur mit Voranmeldung betaucht werden
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Nachttauchgänge müssen bei den Trägern gesondert angemeldet werden
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Eistauchgänge sind verboten (nachzulesen bei Bezirksregierung Arnsberg/ Amtsblatt §7 Abs.3 bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/amtsblatt/2011/abl_11_16.pdf )
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Bitte die Hinweistafel an der Einstiegsstelle beachten
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Das Setzen einer Tauchboje ist Pflicht